Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP)

Wen betrifft dies? Wer öffentliche Flächen wie z.B.  gemeindeeigene Straßen, Einfahrten, Plätze, und...

Veröffentlichungsdatum:

08.11.2022

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Wen betrifft dies?

Wer öffentliche Flächen wie z.B.  gemeindeeigene Straßen, Einfahrten, Plätze, und ähnliches, einschließlich des bezüglichen Untergrundes (z.B. Leitungen) und des darüber liegenden Raumes (Leitungen, Lifte usw) besetzen will, muss bei der Gemeinde ein eigenes Ansuchen einreichen.

Im Ansuchen sind:

  • Lage
  • Fläche
  • Art 
  • Dauer der Besetzung anzugeben und
  • entsprechende Skizzen sind beizulegen.

Mitteilungen an die Gemeinde

Jegliche Besetzung sowie Änderungen bezüglich öffentlichen Grundes sind dem Steueramt der Gemeinde mitzuteilen, welche die Berechnung vornimmt und jährlich die Zahlungsaufforderung zur Bezahlung der Gebühr den betroffenen Personen zuschickt.

Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie im Steueramt der Gemeinde.

Kontakt

Steueramt

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH+39 0473 057013steueramt@gemeinde.prad.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 16:52 Uhr

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