Berechnung
Die Abwassergebühr wird jährlich aufgrund des Wasserverbrauches berechnet oder, falls kein Zähler vorhanden ist, wird eine Pauschale von 35m³ pro Person berechnet.
Gewerbliche Abwässer
Für die gewerblichen Abwässer wird der Beschluss der Landesregierung Nr. 3628 vom 13.10.2003 angewandt.
Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.