Abwassergebühr

Berechnung Die Abwassergebühr wird jährlich aufgrund des Wasserverbrauches berechnet oder, falls kein...

Veröffentlichungsdatum:

08.11.2022

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Berechnung

Die Abwassergebühr wird jährlich aufgrund des Wasserverbrauches berechnet oder, falls kein Zähler vorhanden ist, wird eine Pauschale von 35m³ pro Person berechnet.
Gewerbliche Abwässer

Für die gewerblichen Abwässer wird der Beschluss der Landesregierung Nr. 3628 vom 13.10.2003 angewandt.

Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.


Kontakt

Steueramt

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH+39 0473 057013steueramt@gemeinde.prad.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 16:52 Uhr

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